Beitragsordnung

Beitragsordnung des Bergstadtverein e.V. St. Andreasberg

Stand 25.03.2023


§ 1 Grundsatz

Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in §3 und §5 der Vereinssatzung in der Fassung vom 17.07.2022.

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.


§ 2 Beitragshöhe

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für volljährige Personen pro Kalenderjahr 15,00 EUR. Lebenspartner und Minderjährige sind frei. Freiwillige höhere Jahresbeiträge und auch Sonderzahlungen können gerne geleistet werden.


§ 3 Fälligkeit der Beiträge

Der Beitrag wird im Bergstadtverein e.V. St. Andreasberg satzungsgemäß als Jahresbeitrag erhoben und ist zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres fällig.

Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Lastschriftverfahren. Der Mitgliedsbeitrag wird zum Fälligkeitstag (31.03. eines jeden Kalenderjahres) eingezogen. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, zahlen unaufgefordert den Beitrag zur Fälligkeit auf das Vereinskonto.

Im Falle einer Nichtzahlung befindet sich das betreffende Mitglied automatisch im Verzug; einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist gemäß der Vereinssatzung ermächtigt, säumige Mitglieder aus dem Verein auszuschließen.

Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes durch Kündigung oder Ausschluss werden bereits gezahlte Beträge nicht erstattet.

Mitglieder sind verpflichtet im Falle eines Bankwechsels dieses dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Durch verspätete Mitteilung anfallende Rücklastschriftgebühren sind dem Verein durch das Mitglied zu erstatten.

Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriftenwechsel unverzüglich mitzuteilen. Durch verspätete Mitteilung anfallende Kosten (insbesondere der Adressermittlung) sind durch das säumige Mitglied zu erstatten.


§ 4 Ermäßigung und Erlass von Beiträgen

Erlass oder Ermäßigung von Beiträgen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag des Mitglieds beschließen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Vorstand kann den Beitrag in begründeten Ausnahmefällen ganz oder teilweise in eigenem Ermessen erlassen.

Ehrenmitglieder können durch Beschluss des Vorstands ernannt werden und sind beitragsfrei.


§5 Vereinskonto

Das Vereinskonto wird geführt bei der

Volksbank im Harz

IBAN: DE 35 2689 1484 0224 0580 00

BIC: GENODEF1OHA

Überweisungen von Beiträgen i.S. dieser Beitragsordnung erfolgen auf das genannte Konto.


Von der JHV 2023 und vom Vorstand des Bergstadtverein e.V. St. Andreasberg beschlossene Beitragsordnung vom 25.03.2023

Veröffentlicht : www.bergstadtverein-ev.de

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